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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der wettengel-consulting nachfolgend Berater genannt:

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit den Beratern, insbesondere für Dienstleistungen:
  • Beratung / Consulting
  • Coaching
  • Moderation
  • Schulungen / Workshops 
  1. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
  2. Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
  3. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
  4. Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
  5. Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden. 
  • 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird den Berater auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen bestätigen. 

  • 4 Annahmeverzug, unterlassenen Mitwirkung

Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechts hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Beraters auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

  • 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen
  1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr.2 BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und / oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen und rechtkräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • 6 Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn  vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen aber Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

  1. bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
  2. bis zwei Wochen vor dem Termin 25% des vereinbarten Honorars
  3. bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75% des vereinbarten Honorars
  4. bei Absage des Termins innerhalb 48 Stunden vor dem Termin 100% des vereinbarten Honorars.
  5. Falls in den folgenden 6 Monaten ein Ersatztermin für die Veranstaltung verbindlich zugesagt werden kann bzw. in diesem Zeitraum eine digitale Durchführung sinnvoll und möglich ist, fallen 10% des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr an.
  • 7 Haftung
  1. Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Das gilt auch für seine Mitarbeitenden.
  2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater seinerseits nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Haftung des Beraters für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung wird ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
  4. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrags, unbeschadet gesetzlicher Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • 8 Treuepflicht 

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen können.

  • 9 Aufbewahrung von Unterlagen
  1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.
  2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. 
  • 10 Schweigepflicht, Datenschutz
  1. Der Berater (und möglicherweise von ihm beauftragte Mitarbeiter) verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
  2. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 
  • 11 Schutz des geistigen Eigentums des Berater
  1. Sämtliche seitens des Beraters gefertigte Ausarbeitungen, Vorträge, Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters an Dritte herausgegeben bzw. diesen bekannt gemacht oder publiziert werden.
  2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angaben von Gründen verweigern kann. Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch vorgenannte Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  3. Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und / oder 2. Wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.
  • 12 Vertragsstrafe
  1. Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1 und / oder 2. Verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
  2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  • 13 Kündigung

Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

  • 14 Sonstiges
  1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
  4. Gerichtsstand ist Kassel